Was darf ich tun?

 
Sie möchten wissen, welche Handlungen in einem Natura-2000-Gebiet erlaubt sind und welche nicht? Schlagen Sie im
Natura 2000-Bewirtschaftungsmaßnahmen nach. Hier finden Sie Erläuterungen zu den allgemeinen Maßnahmen und den Sondermaßnahmen
 
Sämtliche allgemeinen Maßnahmen sind seit 2011 anwendbar. Die Sondermaßnahmen sind für jede Bewirtschaftungseinheit spezifisch. Sie sind in den Natura-2000-Gebieten anwendbar, deren Bezeichnungserlasse durch die wallonische Regierung verabschiedet wurden. Um herauszufinden, in welcher Bewirtschaftungseinheit sich Ihr Wald befindet, konsultieren Sie die Natura-2000-Kartografie.
 
Ratschläge: Kontakt Natagriwal