Sie möchten wissen, welche Handlungen in einem Natura-2000-Gebiet erlaubt sind? Schlagen Sie im Natura-2000-Bewirtschaftungsleitfaden nach. Hier finden Sie Erläuterungen zu den allgemeinen Maßnahmen und den Sondermaßnahmen.
Sämtliche allgemeinen Maßnahmen sind seit 2011 anwendbar. Die Sondermaßnahmen sind für jede Bewirtschaftungseinheit spezifisch. Sie sind in den Natura-2000-Gebieten anwendbar, deren Bezeichnungserlasse durch die wallonische Regierung verabschiedet wurden. Um herauszufinden, in welcher Bewirtschaftungseinheit sich Ihre Fläche befindet, konsultieren Sie die Natura-2000-Kartografie.
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