Sie sind Landwirt, Waldbesitzer oder Grundstückseigentümer und Ihre Flächen liegen in einem Natura 2000-Gebiet? Nehmen Sie die finanziellen Entschädigungen und steuerlichen Vorteile in Anspruch!
Finanzielle Entschädingungen
die Art der Entschädigung (landwirtschaftlich oder forstlich)
die Bewirtschaftungseinheit
Achtung ! Sie sind verpflichtet, die Gesetzgebung von Natura 2000 einzuhalten, auch wenn Sie keine Entschädigungen anfragen!
Steuerliche Vorteile
Sämtliche Parzellen, die (ganz oder teilweise) in einem Natura-2000-Gebiet liegen, sind von der Immobiliensteuer, sowie von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Die Befreiung von der Immobiliensteuer erfolgt seit 2014 automatisch, d.h. dass die Eigentümer keine administrativen Schritte zu unternehmen brauchen. Die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird mit dem Notar geregelt. Beim Verfassen der Urkunde muss präzisiert werden, dass die von der Erbschaft oder der Schenkung betroffenen Flächen in einem Natura-2000-Gebiet liegen.