Entschädigungen

 

Sie sind Landwirt, Waldbesitzer oder Grundstückseigentümer und Ihre Flächen liegen in einem Natura 2000-Gebiet? Nehmen Sie die finanziellen Entschädigungen und steuerlichen Vorteile in Anspruch! 

 

Finanzielle Entschädingungen

Der Antrag auf Natura-2000-Entschädigungen geschieht anhand der Flächenerklärung, die Sie bei der Abteilung für Beihilfen des Öffentlichen Dienstes der Wallonie erhalten können. Die Höhe der Entschädigungen variiert in Funktion von zwei Kriterien :
 
  • die Art der Entschädigung (landwirtschaftlich oder forstlich)

  • die Bewirtschaftungseinheit

 

Achtung ! Sie sind verpflichtet, die Gesetzgebung von Natura 2000 einzuhalten, auch wenn Sie keine Entschädigungen anfragen! 

 

Steuerliche Vorteile

Sämtliche Parzellen, die (ganz oder teilweise) in einem Natura-2000-Gebiet liegen, sind von der Immobiliensteuer, sowie von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.  Die Befreiung von der Immobiliensteuer erfolgt seit 2014 automatisch, d.h. dass die Eigentümer keine administrativen Schritte zu unternehmen brauchen. Die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird mit dem Notar geregelt. Beim Verfassen der Urkunde muss präzisiert werden, dass die von der Erbschaft oder der Schenkung betroffenen Flächen in einem Natura-2000-Gebiet liegen.