Berechnung der ÖVF

Avoir le module de calcul

 

Die ÖVF können Leguminosekulturen, Nitrat fixierende Zwischenkulturen, Agroforstflächen, Brachflächen, sowie lineare (z.B. Hecken) oder punktuelle Landschaftselemente (z.B. Bäume oder Tümpel) beinhalten. Die ÖVF umfassen ausschließlich Elemente, die sich auf Ackerflächen (Anbauflächen und zeitweiliges Grünland) des Betriebes befinden oder unmittelbar an diese angrenzen. So sind z.B. die topografischen Besonderheiten und die Pufferstreifen, die an Ackerflächen angrenzen, als ÖVF zulässig.

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Ein Modul zur automatischen Berechnung der Ökologischen Vorrangflächen ist hier verfügbar. Sie können dieses per E-Mail erhalten, indem Sie sich anhand der unten stehenden Schaltfläche einschreiben. Sie erhalten dann eine Bestätigungsmail mit dem Rechner im Anhang.

Wichtige Bemerkung: die genauen Modalitäten zur Anwendung des Greenings müssen noch bestätigt werden. Dieses Berechnungsmodul wurde auf Grundlage der aktuellen Daten, die vom Öffentlichen Dienst der Wallonie übermittelt wurden, erstellt. Es handelt sich um eine provisorische Fassung, die noch aktualisiert werden kann, wenn die genauen Modalitäten in Bezug auf das Greening definitiv bestätigt werden. Im Falle einer Aktualisierung werden Sie per E-Mail benachrichtigt. 

 

Der Landwirt kann die 5% der ÖVF aus den folgenden Landschaftselementen zusammenstellen:

Das Prinzip besteht darin, mindestens 5% der landwirtschaftlichen Nutzfläche, die als Ackerfläche genutzt wird, als ÖVF bereit zu stellen. Die Berechnung der Fläche als ÖVF geschieht anhand eines Umrechnungsfaktors. So entspricht z.B. eine Zwischenkultur von 1 ha Größe  einer ÖVF von 0,3 ha.