Obligations

 

Zunächst sind die Landwirte, die AUM-Beihilfen in Anspruch nehmen möchten, verpflichtet, die Bestimmungen der Cross-Compliance-Regelung, d.h. die Standards für die Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ), sowie die gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Betriebsführung einzuhalten. Das Prinzip der Agrar-Umweltmaßnahmen besteht darin, die anfallenden Unkosten für besondere Anstrengungen, die über diese gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen, zu vergüten.

Infolge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ist ein „verbessertes“ Cross-Compliance-System, auch als Greening bezeichnet, am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darüber hinaus muss der Landwirt, der eine AUM eingeht, das für die jeweilige Methode anwendbare Lastenheft einhalten. Für die gezielten Maßnahmen wird dieses Lastenheft von einem AUM-Berater definiert, in Absprache mit dem Landwirten.