Kumulierbarkeit mit anderen Beihilfen

 

Landwirte können verschiedene Prämien in Anspruch nehmen: AUM, Bioprämien, Natura 2000 und ÖVF (Greening). Das Kumulieren gewisser Prämien ist möglich, entweder ganz oder bis zu einem gewissen Betrag, manche Prämien sind aber nicht miteinander kumulierbar. Die erlaubten und verbotenen Kumulierungen sind in den folgenden Tabellen (in Bearbeitung) erläutert. Dabei wird unterschieden zwischen Ackerland und Grünland. Als Natura-2000-Grünland mit „starken Einschränkungen“ werden die BE2, 3 und 4 bezeichnet. Unter Natura-2000-Grünland mit „schwachen Einschränkungen“ versteht man die BE5 sowie zeitweiliges Grünland, das in BE11 eingestuft wurde.