In der Praxis

 

Für die „Basis-Methoden“ wird kein Gutachten eines Beraters benötigt. Sie stehen jedem zur Verfügung. Es reicht, diese in der Flächenerklärung anzukreuzen. Für die „gezielten Methoden“ hingegen benötigen Sie das Fachgutachten eines AUM-Beraters um ein an die Situation des Landwirten angepasstes Lastenheft zu erstellen. Sollten Sie diese gezielten Methoden in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie einen Berater von Natagriwal, der in Ihrer Region tätig ist, kontaktieren.

Die AUM-Verpflichtungen treten am 1. Januar eines jeden Kalenderjahres in Kraft. Sie sind für eine Dauer von 5 Jahren gültig (Beispiel: eine Verpflichtung, die am 1. Januar 2015 in Kraft tritt, endet am 31. Dezember 2019). Um die Beihilfe zu beanspruchen, müssen zwei Formulare online (via PAC on web) ausgefüllt werden:

  • Formular „Antrag auf Beihilfen“
    Der Antrag muss spätestens am 31. Oktober des laufenden Jahres online eingereicht werden. Wenn der Landwirt seine Verpflichtung in diesem Formular nicht vermerkt, kann er keine der Methoden in Anspruch nehmen.
     
  • Formular „Zahlungsantrag“
    Die Online-Version muss bis spätestens 30. April des darauf folgenden Jahres gemacht werden. Anhand seiner Flächenerklärung bestätigt oder überarbeitet der Landwirt die Informationen, die er im Vorantrag angegeben hat. Er kann ebenfalls die Längen- und Flächenangaben abändern, die er im Vorantrag angegeben hat.